Und kaum haben wir uns versehen, geht es auch schon wieder daran, ein weiteres Jahr Distillery-Annalen zu schreiben. 18 Jahre wird der Club dieses Jahr jung und das ist ja bekanntlich ein entscheidendes Alter, denn mit 18 ist man volljährig und juristisch gesehen erwachsen. Das regelt § 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches...
Demnach ist die Distillery in Kürze voll geschäftsfähig und erhält das aktive und passive Wahlrecht. Strafrechtlich wird sie zwischen dem 18. und dem 21. Geburtstag als Heranwachsende angesehen, auf die je nach Fall das Jugendstrafrecht oder das allgemeine Strafrecht angewendet werden kann. Außerdem darf die volljährige Distillery ohne Erlaubnis der Sorgeberechtigten oder des Familiengerichts heiraten.
Es treten also viele neue Rechte und Pflichten ins Leben unserer Distillery. Wie es bereits Tradition bei uns ist, werden wir das nicht mit einem feierlichen Akt, Urkundenüberreichung der Sahnetorte begehen, sondern gebührend feiern. Und zwar nicht nur mit einer, sondern vielen Partys. Wir planen mindestens zwei pro Wochenende und laden Euch herzlich dazu ein, mit uns die Volljährigkeit der Distillery mit bester musikalischer Untermalung zu zelebrieren. Schön wäre es, wenn das Kind in Euch dabei zum Vorschein kommt, denn das wird auch der Distillery – und möge sie auch noch so alt werden – nie verloren gehen. | |